Form- und Lagetoleranzen von nicht-starren Teilen

Teile, beispielsweise aus Gummi oder Kunststoff, bei denen eine Verformung über das in der Zeichnung angegebene Maß hinaus durch eine beim Herstellungsprozess auftretende Freisetzung innerer Spannungen angenommen wird, werden als nicht-starre Teile bezeichnet.
Für nicht-starre Teile geben Sie die geometrische Toleranz im freien Zustand an (ein Zustand, in dem nur die Schwerkraft angewandt wird). Außerdem müssen Sie angeben, dass das Teil nicht-starr ist und unter welchen Bedingungen die geometrische Toleranz im freien Zustand gewährleistet ist (z. B. Schwerkraftrichtung).

Beschriftungen für nicht-starre Teile

Im Allgemeinen gilt die geometrische Toleranz für starre Teile. Für Teile, die sich über die Maßtoleranz oder die geometrische Toleranz im freien Zustand hinaus verformen, schreiben Sie nach der geometrischen Toleranz im Merkmalssteuerrahmen, um anzugeben, dass es sich bei dem Teil um ein nicht-starres Messobjekt handelt.
„F“ steht für „freier Zustand“ und bedeutet, dass die Toleranz unter einem freien Zustand angewandt wird.

Beschriftungen für nicht-starre Teile

Beispiel für die Spezifikation eines nicht-starren Teils

Die folgende Beispielangabe besagt, dass „in jeder Ausrichtung der Bezugspunkt B eine Rundheit von 5,0 mm aufweisen muss und der Rundlauf auf der linken Seite unter eingeschränkten Bedingungen angewandt wird“.

Beispiel für die Spezifikation eines nicht-starren Teils

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