Arbeitssicherheit Industrieller Tintenstrahldrucker MK-U6000
Die Expositionsbegrenzung für Inhaltsstoffe von Tinten (z.B.MEK) beträgt nach der Technischen Regel für Gefahrenstoffe (TRGS900) 200ppm. Des Weiteren betragen die Grenzen für Lösungsmittel, (z.B. Ethanol, MIPK) 100 bis 500 ppm. Diese Einschränkung wird von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) festgelegt.